ESPA e.V.
News
Skandale
Aktionen
Protestnote Rumänien
Hund und Katze
Grundgesetzänderung
Verbandsklage
Tierversuchsstopp
Aktuelle Mailingliste
Impressum
 


Tierschutz steht zwar seit dem 01. August 2002 im Grundgesetz, aber jetzt bedarf dieses Staatsziel auf vielen Ebenen erst der konkreten Ausgestaltung. Besonders dringend ist die Einführung des Verbandklagerechts für Tierschutzverbände !

Durch die Aufnahme des Tierschutzes im Grundgesetz wird das Tierschutzgesetz nur in solchen Fällen anwendbar, in denen es um Konflikte zwischen dem Schutz der Tiere und den in der Verfassung uneingeschränkten Grundrechten geht. Aber noch immer darf keine Tierschutzorganisation, sozusagen als Anwalt der Tiere, den Schutz der Tiere direkt vor Gericht einklagen. Es können lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden, die aber in der Regel die Ermittlungen einstellt. Anzeigenerstatter haben dann auch keine Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen. Erst die tierschutzrechtliche Verbandsklage würde Tierschutzverbänden ermöglichen, im Interesse der Tiere direkt als Kläger vor Gericht Klage zu erheben.

(Quelle: Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.)


Top